UK Court Dismisses Palestinian Organization's Lawsuit Against F-35 Parts Exports to Israel
November 12, 2025145 AufrufeLesezeit: 2 Minuten

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Das britische Berufungsgericht hat heute, am Mittwoch, einen Antrag der palästinensischen Menschenrechtsorganisation "Al-Haq" abgelehnt, der gegen ein früheres Urteil gerichtet war. Dieses Urteil stellte fest, dass der Export von Ersatzteilen für "F-35"-Flugzeuge nach Israel durch Großbritannien indirekt legal sei, auch wenn anerkannt wurde, dass diese Teile möglicherweise zur Verletzung des internationalen humanitären Rechts verwendet werden könnten.
Die im Westjordanland ansässige Organisation hatte versucht, die Entscheidung des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel aus dem letzten Jahr anzufechten, die Ersatzteile für "F-35" von einem Ausfuhrverbot für Waffen ausgenommen hatte, die im Konflikt in Gaza verwendet werden könnten.
Das Gericht stellte fest, dass nationale Sicherheitsfragen im Zuständigkeitsbereich der britischen Regierung liegen und dass diese Überlegungen Vorrang vor rechtlichen Bewertungen zur Einhaltung des internationalen humanitären Rechts durch Israel haben. Es wurde festgestellt, dass das untere Gericht korrekt entschieden hatte, was zur Ablehnung der Klage führte.
Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, die argumentieren, dass das Gericht politische und sicherheitspolitische Überlegungen über rechtliche und humanitäre Prinzipien stellt, insbesondere angesichts der wachsenden internationalen Besorgnis über den Einsatz westlicher Waffen in den Konflikten in Gaza.
Es ist erwähnenswert, dass in den Niederlanden eine ähnliche rechtliche Initiative läuft, bei der Menschenrechtsorganisationen versuchen, den Export von Komponenten für "F-35" nach Israel zu stoppen, während die europäische Debatte über die Verantwortung der exportierenden Länder zur Überwachung des Einsatzes von Waffen in bewaffneten Konflikten an Intensität gewinnt.
Die im Westjordanland ansässige Organisation hatte versucht, die Entscheidung des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel aus dem letzten Jahr anzufechten, die Ersatzteile für "F-35" von einem Ausfuhrverbot für Waffen ausgenommen hatte, die im Konflikt in Gaza verwendet werden könnten.
Das Gericht stellte fest, dass nationale Sicherheitsfragen im Zuständigkeitsbereich der britischen Regierung liegen und dass diese Überlegungen Vorrang vor rechtlichen Bewertungen zur Einhaltung des internationalen humanitären Rechts durch Israel haben. Es wurde festgestellt, dass das untere Gericht korrekt entschieden hatte, was zur Ablehnung der Klage führte.
Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, die argumentieren, dass das Gericht politische und sicherheitspolitische Überlegungen über rechtliche und humanitäre Prinzipien stellt, insbesondere angesichts der wachsenden internationalen Besorgnis über den Einsatz westlicher Waffen in den Konflikten in Gaza.
Es ist erwähnenswert, dass in den Niederlanden eine ähnliche rechtliche Initiative läuft, bei der Menschenrechtsorganisationen versuchen, den Export von Komponenten für "F-35" nach Israel zu stoppen, während die europäische Debatte über die Verantwortung der exportierenden Länder zur Überwachung des Einsatzes von Waffen in bewaffneten Konflikten an Intensität gewinnt.
