Syrische Behörde klärt Reisepass-Gültigkeit und entschuldigt sich für Missverständnisse

Oberst Araabi äußerte sich gegenüber der Sana-Agentur: "Ich entschuldige mich bei unseren syrischen Mitbürgern im Ausland für das Missverständnis oder die Verwirrung, die durch die vorherige Mitteilung entstanden sind. Es war nie unsere Absicht, ihnen zu schaden, da viele von ihnen gezwungen waren, aus ihrem Heimatland zu fliehen, um dem Verbrechen des untergegangenen Regimes zu entkommen."
Er erläuterte, dass Reisepässe für gewöhnliche Bürger für einen Zeitraum von sechs Jahren ausgestellt werden, während für Personen in laufenden Sicherheitsverfahren eine Gültigkeit von zweieinhalb Jahren gilt. "Nach Abschluss dieser Verfahren hat die betroffene Person das Recht, einen Reisepass für sechs Jahre ohne weitere Hindernisse zu beantragen," fügte er hinzu.
Der Beamte bekräftigte, dass die Behörde verpflichtet sei, den Syrern sowohl im Land als auch im Ausland zu dienen, und dass die Entscheidungen hinsichtlich der Reisepässe auf klaren rechtlichen Grundlagen und organisatorischen Verfahren basieren, die die Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigen.
Diese Klarstellung erfolgte nach intensiven öffentlichen Diskussionen über die Gültigkeit von Pässen und die Vergabeverfahren, die die Behörden dazu veranlassten, die Rechte der Bürger zu bekräftigen und die Einhaltung der geltenden Gesetze zu garantieren.
