VAE Genehmigen Gesetzesänderungen zur Pflege von Kindern ohne bekannte Eltern

Ein neues Bundesgesetz, bekannt als Gesetz (12) von 2025, ändert einige Bestimmungen des bestehenden Gesetzes über Kinder ohne bekannte Eltern. Ziel ist es, den Rahmen für die familiäre Betreuung zu erweitern und diesen Kindern eine stabile und sichere Umgebung zu bieten, die ihren psychologischen, sozialen und bildungsbezogenen Bedürfnissen gerecht wird.
Nach den neuen Regelungen müssen Paare ihren Antrag auf Pflege gemeinsam einreichen, wobei beide Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Zudem müssen sie bestimmte Anforderungen an Aufenthalt und Pflege erfüllen. Die Familie wird regelmäßig von einem zuständigen Komitee überprüft, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen eingehalten werden.
Das Gesetz erlaubt es auch Frauen, die im Land leben, ein Kind ohne bekannte Eltern zu betreuen, sofern sie mindestens 30 Jahre alt sind und über die finanziellen Mittel verfügen, um sich selbst und das Kind zu unterstützen. Es werden auch Maßnahmen ergriffen, um die Privatsphäre des Kindes zu schützen und dessen soziale Integration zu fördern.
Die neuen Regelungen betonen, dass die Nichteinhaltung der Pflegebedingungen zur Entziehung des Kindes führen kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Korrekturplan zu erstellen, um etwaige Mängel zu beheben und das Wohl des Kindes als oberste Priorität in allen Verfahren zu gewährleisten.
